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   BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04   

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https://dejure.org/2004,10993
BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2004 - IX B 98/04 (https://dejure.org/2004,10993)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01

    Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40, jeweils m.w.N.).

    Lassen Gründe in der Person eines anderen als des Beteiligten die Unvoreingenommenheit des Richters zweifelhaft erscheinen, ergibt sich für den Beteiligten hieraus nur dann ein Ablehnungsrecht, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die innere Einstellung des Richters zu einem Beteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 40, m.w. Rechtsprechungsnachweisen; Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 51 FGO Tz. 19; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 51 Rz. 48).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Diese Anzeige ist den Beteiligten vor einer Entscheidung des Senats über die Mitwirkung des A zur Stellungnahme übersandt worden (s. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 1993 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 2022, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.08.1995 - 9 W 78/95
    Auszug aus BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04
    Im Streitfall ist diese schon deshalb nicht begründet, weil --wie aus den eingereichten Schriftsätzen ersichtlich-- das Mitglied der bevollmächtigten Sozietät, mit dem sich A in besonderer Weise freundschaftlich verbunden fühlt, nicht der in der rechtshängigen Sache tätige Bearbeiter ist (s. dazu z.B. Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 23. August 1995 9 W 78/95, OLGR Celle 1995, 272, betr. Fall der engen Verwandtschaft; vgl. auch Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 42 Rn. 13).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09

    Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. April 1996 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022, Leitsatz 1a; BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 112/98, BFH/NV 2000, 738; vom 1. August 2001 VII S 5/01, BFH/NV 2002, 40; vom 17. September 2002 IV B 108/02, BFH/NV 2003, 73; vom 23. September 2004 IX B 98/04, BFH/NV 2005, 234, unter II., Rz 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 2 AR 5/07

    Besorgnis der Befangenheit - Selbstablehnung eines Richters -

    Bei dieser Beurteilung kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - MDR 1999, 956; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris).

    Allein die Tatsache, dass der Richter die Klägerin persönlich seit längerem kennt, reicht nicht aus, um dessen Befangenheit annehmen zu können (siehe Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 5. April 2000 - 1 B 586/99 -, zitiert nach juris; offen gelassen für eine enge Freundschaft BFH, Beschl. v. 23. September 2004, a.a.O.).

  • BFH, 30.12.2008 - I B 171/08

    Inhaltliche Reichweite eines FG-Urteils - Unmittelbare Aufhebung eines

    Nur wenn die Urteilsformel unter Berücksichtigung der genannten Begleitumstände unklar ist, kann zur Bestimmung der Reichweite des Urteils auf weitere Umstände --insbesondere auf den Inhalt der schriftlichen Urteilsfassung-- zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 17. November 1992 VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316; BFH-Beschluss vom 23. September 2004 IX B 98/04, BFH/NV 2005, 234; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 105 Rz 10, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Hierfür kommt es weder darauf an, ob die Befürchtung eines Prozessbeteiligten, der Richter sei ihm gegenüber voreingenommen, begründet ist, noch auf die subjektive Meinung des Richters, ob er befangen sei oder nicht (LSG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5. November 1998 - 14 W 58/98 - juris; BFH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX B 98/04 -, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn 9 m.w.N).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2005 - L 8 B 121/05
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 108, 122; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. September 2004 - IX B 98/04 - Putzo in Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 25. Aufl. 2003, § 48 Rdnr. 1; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur ZPO, 25. Aufl. 2005, § 48 Rdnr. 2).
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